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Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat in der Regel die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass zu sichern und verwalten sowie die unbekannten Erben zu ermitteln. Die Bearbeitung einer Nachlasssache erfordert ein hohes Maß an Professionalität sowie den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.

Malte Clasen
Hamburg-Harburg

Leistungen für Privatpersonen

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die vollständige Regelung aller Nachlassangelegenheiten aus einer Hand.

Malte Clasen

Meine freiberufliche Tätigkeit umfasst die Führung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen sowie Verfahrenspflegschaften für Nachlassgerichte in Norddeutschland. Darüber hinaus übernehme ich zudem Pflegschaften für unbekannte Beteiligte, Abwesenheitspflegschaften und Testamentsvollstreckungen.
Ich bin geprüfter Nachlasspfleger nach den Richtlinien des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. und Mitglied sowie Testamentsvollstrecker der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren, Tagungen und erbrechtlichen Symposien vertiefe und erweitere ich laufend mein Fachwissen im Erb- und Nachlassrecht. Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft der DVEV sowie dem Nachlasspflegschaftstag der Hoerner Bank AG teil.

Zudem bin ich Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. Diese Mitgliedschaft beinhaltet neben der bundesweiten Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen unter anderem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken des Nachlasspflegers abdeckt.
Weiterhin ist auch eine Vertrauensschadenversicherung in diese Mitgliedschaft mit eingebunden.
Die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erfordert ein umfassendes Fachwissen in vielen verschiedenen Bereichen. Nach meiner Auffassung sind zudem jedoch auch investigative Fähigkeiten ebenso erforderlich wie kaufmännische, organisatorische und soziale Fähigkeiten sowie das richtige “Bauchgefühl” bei der Bearbeitung und der korrekte Umgang mit den Beteiligten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung eines Nachlassverfahrens.

Team

Ewa Gerkens

Ich bin als freiberufliche Dolmetscherin tätig und unterstütze Herrn Clasen bei der Erbenermittlung sowie in der Sachbearbeitung und insbesondere bei der Korrespondenz mit Ämtern und Archiven. Den Nachlassgerichten sind in regelmäßigen Abständen Auskünfte über die Führung des Amtes des Nachlasspflegers zu geben. In Bezug auf die Erbenermittlung bin ich für die Vorbereitung des Berichtswesens und mit der damit zusammenhängenden Fristenüberwachung verantwortlich.
Basis für meine effektive Mitarbeit ist dabei mein erfolgreich abgeschlossenes Magisterstudium der Ostslavistik mit den Fächern Osteuropastudien und Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg.

Ein zusätzlicher und wichtiger Aspekt für die Ermittlungen in Osteuropa sind dabei außerdem meine Kenntnisse des Ostrechts, die ich kontinuierlich vertiefe. Ferner spreche ich fließend polnisch und pflege gute Kontakte zu polnischen Archiven und Ämtern. Dies ist bei der Urkundenbeschaffung in Erbfällen äußerst hilfreich.

Silke Stehger

Als gelernte Bankauffrau war ich ab 1997 in einer renommierten Hamburger Privatbank im Bereich Geschäftsabwicklung und Controlling tätig.

In 2006 übernahm ich ein neues Aufgabengebiet innerhalb des Innenbereichs der Bank. Hier war ich im Wesentlichen mit Tätigkeiten für die Bereichsleitung, des Controllings, der allgemeinen Verwaltung und Organisation, der Informationsverarbeitung sowie des Rechnungswesens betraut.

2013 beendete ich meine Tätigkeit im Finanzsektor und begann ein Studium zum Personal- und Busniness-Coach / Psycholgischen Berater und Suizidtrauerbegleiter. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören u.a. Konflikt- und Organisationsberatungen basierend auf psychologischen, systemischen und lösungsorientierten Methoden.

Neben meiner Tätigkeit in der eigenen Praxis unterstütze ich Herrn Clasen seit November 2015 bei der Sachbearbeitung in Nachlassfällen. Hier insbesondere bei der Vermögensverwaltung.

Sarah-Sophia Banerjea

Nach meiner Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in den Bereichen Personalwesen, Buchhaltung und Empfang, habe ich meine Verwaltungserfahrungen in verschiedenen Bereichen (Verwaltung und Empfang in einem Therapiezentrum sowie einem Pflegedienst bei der Aufnahme und Betreuung von Patienten, Korrespondenz mit Krankenkassen und Ärzten, Terminvergabe, Sekretariat, Telefonannahme, etc.) vertieft und gefestigt.
Für meine jetzige Tätigkeit bei Herrn Malte Clasen habe ich mich durch Weiterbildungen an der NachlassAkademie intensiv fortgebildet und bereits umfangreiche Praxis und Erfahrung bei der Bearbeitung von Nachlassfällen gesammelt. Eine Tätigkeit, die mir sehr viel Freude bereitet und in die ich mein Engagement einbringen kann.

Informationen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen

Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen. Neben der Erbenermittlung gilt dies im Besonderen für die Fälle, in denen die Erblasserin/der Erblasser unternehmerisch tätig gewesen ist und ein Betrieb besteht, bzw. bestand, oder neben dem Nachlassvermögen auch erhebliche Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Hier sind im Allgemeinen steuerliche und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse bedeutsam. Weiterhin erfordern Nachlassabwicklungen mit Grundbesitz spezielles Fachwissen und eine intensive Betreuung. Doch auch die scheinbar übersichtlichen Fälle haben meist mehr Gehalt, als zu Beginn der Bearbeitung sichtbar.

Ich übernehme für Nachlassgerichte gern jede Art von Nachlasspflegschaften – unabhängig von Aufwand und Umfang. Meine Bearbeitung beschränkt sich hierbei nicht nur auf meine Wohnregion. Auch an Ihrem Gerichtsort übernehme ich die Abwicklung von Nachlasspflegschaften. Gern können Sie mich kontaktieren, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.

In der Fallbearbeitung zielt mein Arbeitssystem darauf ab, bei einem Höchstmaß an Information und Abstimmung der Fallbearbeitung mit dem Nachlassgericht den Aufwand für das Gericht in den von mir bearbeiteten Fällen so niedrig wie möglich zu halten. Dieses betrifft insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen für die Einreichung von Nachlassverzeichnis, Berichten und Verwaltungsabrechnungen aber auch die schnelle Reaktion auf eventuell auftretende Sachstandsanfragen. Ferner die Beachtung der durch das FamFG gesetzten Normen und erforderlichen Verfahrensschritte.

Erwähnen möchte ich ebenfalls, dass ich grundsätzlich keine Vergütungen oder Auslagenersatz aus der Staatskasse beantrage. Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften in denen mangels Masse Vergütung und Auslagen nicht oder nicht vollständig gedeckt sind, betrachte ich als mein Geschäftsrisiko. Insofern wird die Staatskasse im Falle meiner Beauftragung geschont.

Ferner berechne ich lediglich die Kosten, die ein ortsansässiger Pfleger beanspruchen kann. Daher entstehen durch meine Beauftragung auch bei entfernter gelegener Nachlassbearbeitung keine höheren Kosten, als bei einem ortsansässigen Nachlasspfleger.

Bei der Bearbeitung übergreifender Fälle steht mir des Weiteren die bundesweite Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen und Kolleginnen des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. zur Verfügung.

Kontakt

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