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Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat in der Regel die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass zu sichern und verwalten sowie die unbekannten Erben zu ermitteln. Die Bearbeitung einer Nachlasssache erfordert ein hohes Maß an Professionalität sowie den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.

Malte Clasen
Hamburg-Harburg

Malte Clasen

Meine freiberufliche Tätigkeit umfasst die Führung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen sowie Verfahrenspflegschaften für Nachlassgerichte in Norddeutschland. Darüber hinaus übernehme ich zudem Pflegschaften für unbekannte Beteiligte, Abwesenheitspflegschaften und Testamentsvollstreckungen.
Ich bin geprüfter Nachlasspfleger nach den Richtlinien des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. und Mitglied sowie Testamentsvollstrecker der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren, Tagungen und erbrechtlichen Symposien vertiefe und erweitere ich laufend mein Fachwissen im Erb- und Nachlassrecht. Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft der DVEV sowie dem Nachlasspflegschaftstag der Hoerner Bank AG teil.

Zudem bin ich Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. Diese Mitgliedschaft beinhaltet neben der bundesweiten Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen unter anderem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken des Nachlasspflegers abdeckt.
Weiterhin ist auch eine Vertrauensschadenversicherung in diese Mitgliedschaft mit eingebunden.
Die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erfordert ein umfassendes Fachwissen in vielen verschiedenen Bereichen. Nach meiner Auffassung sind zudem jedoch auch investigative Fähigkeiten ebenso erforderlich wie kaufmännische, organisatorische und soziale Fähigkeiten sowie das richtige “Bauchgefühl” bei der Bearbeitung und der korrekte Umgang mit den Beteiligten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung eines Nachlassverfahrens.

Informationen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen

Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen. Neben der Erbenermittlung gilt dies im Besonderen für die Fälle, in denen die Erblasserin/der Erblasser unternehmerisch tätig gewesen ist und ein Betrieb besteht, bzw. bestand, oder neben dem Nachlassvermögen auch erhebliche Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Hier sind im Allgemeinen steuerliche und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse bedeutsam. Weiterhin erfordern Nachlassabwicklungen mit Grundbesitz spezielles Fachwissen und eine intensive Betreuung. Doch auch die scheinbar übersichtlichen Fälle haben meist mehr Gehalt, als zu Beginn der Bearbeitung sichtbar.

Ich übernehme für Nachlassgerichte gern jede Art von Nachlasspflegschaften – unabhängig von Aufwand und Umfang. Meine Bearbeitung beschränkt sich hierbei nicht nur auf meine Wohnregion. Auch an Ihrem Gerichtsort übernehme ich die Abwicklung von Nachlasspflegschaften. Gern können Sie mich kontaktieren, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.

In der Fallbearbeitung zielt mein Arbeitssystem darauf ab, bei einem Höchstmaß an Information und Abstimmung der Fallbearbeitung mit dem Nachlassgericht den Aufwand für das Gericht in den von mir bearbeiteten Fällen so niedrig wie möglich zu halten. Dieses betrifft insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen für die Einreichung von Nachlassverzeichnis, Berichten und Verwaltungsabrechnungen aber auch die schnelle Reaktion auf eventuell auftretende Sachstandsanfragen. Ferner die Beachtung der durch das FamFG gesetzten Normen und erforderlichen Verfahrensschritte.

Erwähnen möchte ich ebenfalls, dass ich grundsätzlich keine Vergütungen oder Auslagenersatz aus der Staatskasse beantrage. Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften in denen mangels Masse Vergütung und Auslagen nicht oder nicht vollständig gedeckt sind, betrachte ich als mein Geschäftsrisiko. Insofern wird die Staatskasse im Falle meiner Beauftragung geschont.

Ferner berechne ich lediglich die Kosten, die ein ortsansässiger Pfleger beanspruchen kann. Daher entstehen durch meine Beauftragung auch bei entfernter gelegener Nachlassbearbeitung keine höheren Kosten, als bei einem ortsansässigen Nachlasspfleger.

Bei der Bearbeitung übergreifender Fälle steht mir des Weiteren die bundesweite Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen und Kolleginnen des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. zur Verfügung.

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