Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und hat in der Regel die verantwortungsvolle Aufgabe, den Nachlass zu sichern und verwalten sowie die unbekannten Erben zu ermitteln. Die Bearbeitung einer Nachlasssache erfordert ein hohes Maß an Professionalität sowie den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.
Meine freiberufliche Tätigkeit umfasst die Führung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen sowie Verfahrenspflegschaften für Nachlassgerichte in Norddeutschland. Darüber hinaus übernehme ich zudem Pflegschaften für unbekannte Beteiligte, Abwesenheitspflegschaften und Testamentsvollstreckungen.
Ich bin geprüfter Nachlasspfleger nach den Richtlinien des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. und Mitglied sowie Testamentsvollstrecker der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Durch die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren, Tagungen und erbrechtlichen Symposien vertiefe und erweitere ich laufend mein Fachwissen im Erb- und Nachlassrecht. Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an den Treffen der Arbeitsgemeinschaft Nachlasspflegschaft der DVEV sowie dem Nachlasspflegschaftstag der Hoerner Bank AG teil.
Zudem bin ich Mitglied des Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. Diese Mitgliedschaft beinhaltet neben der bundesweiten Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen unter anderem eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken des Nachlasspflegers abdeckt.
Weiterhin ist auch eine Vertrauensschadenversicherung in diese Mitgliedschaft mit eingebunden.
Die Führung der Pflegschaftsgeschäfte erfordert ein umfassendes Fachwissen in vielen verschiedenen Bereichen. Nach meiner Auffassung sind zudem jedoch auch investigative Fähigkeiten ebenso erforderlich wie kaufmännische, organisatorische und soziale Fähigkeiten sowie das richtige “Bauchgefühl” bei der Bearbeitung und der korrekte Umgang mit den Beteiligten Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung eines Nachlassverfahrens.
Ergänzend zu meinen ausgeübten Tätigkeiten als Dolmetscherin und Übersetzerin für die Behörden in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, begann ich meine Dienste auch im Bereich der Bearbeitung von Nachlasspflegschaften sowie Erbenermittlung anzubieten und bin seit 2014 in dem Team von Herrn Clasen als Freiberuflerin tätig. Dort unterstütze ich die Geschäftsführung tatkräftig und bin hauptsächlich für die Auslandsermittlungen zuständig.
Den Nachlassgerichten sind in regelmäßigen Abständen Auskünfte über die Führung des Amtes des Nachlasspflegers zu geben. In Bezug auf die Erbenermittlung bin ich für die Vorbereitung des Berichtswesens und mit der damit zusammenhängenden Fristenüberwachung verantwortlich.
Basis für meine effektive Mitarbeit ist mein erfolgreich abgeschlossenes Magisterstudium der Ostslavistik mit den Fächern Osteuropastudien und Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg sowie ein erfolgreich abgeschlossener Lehrgang für die Führung der Bezeichnung „Geprüfter Nachlasspfleger (BDN).
Ein zusätzlicher und wichtiger Aspekt für die Ermittlungen in Osteuropa sind meine Kenntnisse des Ostrechts, die ich kontinuierlich vertiefe. Ferner spreche ich Polnisch, Russisch sowie Englisch und pflege gute Kontakte zu polnischen Ämtern und Archiven. Dies ist bei der Urkundenbeschaffung in Erbfällen mit Auslandsbezug äußerst hilfreich.
Ich bin seit 2015 für Herrn Clasen in Nachlassangelegenheiten tätig, seit 2022 auch als Büroleitung.
Meine Vita:
• 1984: Abitur
• 1984 - 1985: Auslandsaufenthalt (Frankreich)
• 1985 - 1987: Ausbildung zur Bankkauffrau
• 1987 - 2013: Tätigkeit in der Innenleitung von Kreditinstituten, u.a. als Controllerin
• seit 2013: Personal- und Business-Coach/Suizidtrauerbegleiterin in eigener Praxis
• seit 2015: geprüfte Nachlasspflegerin bei Malte Clasen Nachlassverwaltungen
An meiner Tätigkeit in der Nachlassbearbeitung bei Herrn Clasen schätze ich besonders die große Verantwortung in der Verwaltung fremder Vermögen, die Vielfältigkeit der Aufgaben, den Kontakt mit den beteiligten Personen und Institutionen sowie Teil eines großartigen Teams zu sein.
Mir ist es in meiner Arbeit wichtig, nie aus den Augen zu verlieren, dass wir „die Leben verstorbener Menschen abwickeln“ und dies, trotz aller Sachlichkeit in den Aufgabenstellungen, achtsam und pietätvoll tun. Dabei wollen wir für Nachlassgerichte, Angehörige und beteiligte Vertragspartner der Verstorbenen bestmöglich ansprechbar und erreichbar sein. Dies ist mir genauso handlungsweisend, wie eine transparente Bearbeitung.
Anfang 2014 habe ich meine Ausbildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei einem großen Versicherer abgeschlossen und im Anschluss in der Leistungsabrechnung und Telefonie sowie in der Maklerbetreuung im Bereich der privaten Krankenversicherung gearbeitet.
Kundenkontakt und Vertragsverwaltung gehörten auch dort schon zu meinen täglichen Aufgaben, wodurch Kommunikation und Organisation zu meinen Stärken zählen.
Seit 2023 unterstütze ich Herrn Clasen bei der Sachbearbeitung und den Angelegenheiten im Tagesgeschäft.
Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz von Fachkenntnissen in den verschiedensten Bereichen.
Neben der Erbenermittlung gilt dies im Besonderen für die Fälle, in denen die Erblasserin/der Erblasser unternehmerisch tätig gewesen ist und ein Betrieb besteht, bzw. bestand, oder neben dem Nachlassvermögen auch erhebliche Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Hier sind im Allgemeinen steuerliche und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse bedeutsam. Weiterhin erfordern Nachlassabwicklungen mit Grundbesitz spezielles Fachwissen und eine intensive Betreuung. Doch auch die scheinbar übersichtlichen Fälle haben meist mehr Gehalt, als zu Beginn der Bearbeitung sichtbar.
Ich übernehme für Nachlassgerichte gern jede Art von Nachlasspflegschaften – unabhängig von Aufwand und Umfang. Meine Bearbeitung beschränkt sich hierbei nicht nur auf meine Wohnregion. Auch an Ihrem Gerichtsort übernehme ich die Abwicklung von Nachlasspflegschaften. Gern können Sie mich kontaktieren, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.
In der Fallbearbeitung zielt mein Arbeitssystem darauf ab, bei einem Höchstmaß an Information und Abstimmung der Fallbearbeitung mit dem Nachlassgericht den Aufwand für das Gericht in den von mir bearbeiteten Fällen so niedrig wie möglich zu halten. Dieses betrifft insbesondere die Einhaltung sämtlicher Fristen für die Einreichung von Nachlassverzeichnis, Berichten und Verwaltungsabrechnungen aber auch die schnelle Reaktion auf eventuell auftretende Sachstandsanfragen. Ferner die Beachtung der durch das FamFG gesetzten Normen und erforderlichen Verfahrensschritte.
Erwähnen möchte ich ebenfalls, dass ich grundsätzlich keine Vergütungen oder Auslagenersatz aus der Staatskasse beantrage. Die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften in denen mangels Masse Vergütung und Auslagen nicht oder nicht vollständig gedeckt sind, betrachte ich als mein Geschäftsrisiko. Insofern wird die Staatskasse im Falle meiner Beauftragung geschont.
Ferner berechne ich lediglich die Kosten, die ein ortsansässiger Pfleger beanspruchen kann. Daher entstehen durch meine Beauftragung auch bei entfernter gelegener Nachlassbearbeitung keine höheren Kosten, als bei einem ortsansässigen Nachlasspfleger.
Bei der Bearbeitung übergreifender Fälle steht mir des Weiteren die bundesweite Vernetzung mit fachspezifischen Kollegen und Kolleginnen des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. zur Verfügung.
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